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Relaks przed wylotem - lotnisko Wrocław

Ratgeber Vor Dem Abflug

Stellen Sie vor Reiseantritt sicher, dass Sie gut darauf vorbereitet sind. Für Ihren Komfort haben wir einen Leitfaden vorbereitet, der wichtige Informationen zu jeder Etappe vor der Reise enthält.

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Abfertigung
Gepäck
Dokumente
Sicherheitskontrolle
Kind auf Reisen
In der Abflughalle
Rechte der Passagiere

Viele Fluggesellschaften bieten heute die Möglichkeit, vor der Ankunft am Flughafen eine Selbstabfertigung online durchzuführen. Auf den Webseiten der Fluggesellschaften finden Sie detaillierte Tipps zum Online-Check-in und zum Ausdrucken Ihrer Bordkarte. Wenn Sie nicht mit aufgegebenem Gepäck reisen, empfehlen wir Ihnen, eine Online-Abfertigung.

 

 

Wenn Sie am Flughafen ein Check-in durchführen, nachdem Sie vor Ort sind überprüfen Sie auf den Monitoren des Informationssystems, die sich in allen Terminalbereichen befinden, an welchem Schalter das Check-in für den bestimmt Flug durchgeführt wird. Die Check-in-Schalter (check in) befinden sich im öffentlichen Bereich des Terminals (siehe Flughafenplan). Zeigen Sie dort Ihr Ticket oder Ihre Buchungsbestätigung und Ihr Ausweisdokument (und ggf. weitere Dokumente) vor und geben Sie Ihr Gepäck auf, das entsprechend gekennzeichnet ist. Sie erhalten eine Bordkarte (boarding pass) mit einer dazugehörigen Gepäckaufgabebestätigung (notwendig für die Gepäckreklamation). Die Bordkarte berechtigt Sie zum Einsteigen in das Flugzeug und zum Einkaufen in der Zone hinter der Sicherheitskontrolle.

Sie sind bereits eingecheckt und haben noch einen Moment Zeit? Genießen Sie ein leckeres Mittagessen im CHECK IN BAR im Erdgeschoss der öffentlichen Halle.

Nutzen Sie unseren Chatbot – melden Sie sich für Benachrichtigungen zum Flugstatus an und Sie werden über Ihren Flug auf dem Laufenden gehalten.

ACHTUNG. Die bereitgestellten Informationen dienen nur der Veranschaulichung. Die detaillierten Beförderungsbedingungen für Personen und Gepäck werden direkt von der Fluggesellschaft festgelegt. Bitte überprüfen Sie vor Ihrer geplanten Reise die aktuellen Informationen bei den Vertretern der jeweiligen Fluggesellschaft.

WICHTIG. Das Gepäck kann am Flughafen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden – die Sicherheit der Passagiere kann davon abhängen. Wenn Sie Gepäck und Pakete bemerken, die in der Flughafenhalle unbeaufsichtigt gelassen werden, nähern Sie sich ihnen nicht. Informieren Sie das Flughafenpersonal unverzüglich darüber.

CHECKPOINT DES GEPÄCKGEWICHTS befindet sich an der Sicherheitskontrollzone und an den Check-in-Schaltern.

GEPÄCKAUFBEWAHRUNG. Auf dem Breslauer Flughafen besteht die Möglichkeit, Gepäck aufzubewahren. Zu diesem Zweck sollten Sie sich an die Kasse des Flughafens Wrocław wenden, die sich gegenüber den Check-in-Schaltern befindet.

Aufgegebenes Gepäck und Handgepäck – Limits

Die Limits des Gepäcks werden durch die Vorschriften der einzelnen Fluggesellschaften festgelegt. Klicken Sie auf das Logo der Fluggesellschaft, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Benutzen Sie die Suchmaschine der verbotenen Gegenstände, um herauszufinden, welche Gegenstände Sie an Bord des Flugzeuges mitnehmen können. Geben Sie den Artikel in das Suchfeld ein und der entsprechende Status und die Anweisungen für die Beförderung werden angezeigt: https://bezpiecznybagaz.ulc.gov.pl/

 

Gepäck – Sicherheitseinschränkungen:

Aus Sicherheitsgründen dürfen die folgenden Gegenstände nicht transportiert werden:

Im aufgegebenen Gepäck:

  • Sprengstoffe, d.h. Feuerwerkskörper, Feuerwerk;
  • brennbare feste und flüssige Stoffe;
  • radioaktive Stoffe, giftige oder korrosive Stoffe;
  • komprimierte Gase, z.B. Aerosole mit vollem Inhalt;
  • andere gefährliche Güter, z.B. mit einem starken Magnetfeld.

Im Handgepäck:

  • Waffen oder Teile von Waffen;
  • Sprengstoffe, d.h. Munition, Feuerwerkskörper, Feuerwerk, Anzündhütchen;
  • scharfe Metallgegenstände wie Taschenmesser, Dolche, Säbel;
  • brennbare feste und flüssige Stoffe, z.B. Spiritus, Feuerzeuggas;
  • Lösungsmittel, Farben, Streichhölzer;
  • komprimierte Gase, z.B. Aerosole mit vollem Inhalt;
  • radioaktive Stoffe, giftige oder korrosive Stoffe;
  • andere gefährliche Güter, z.B. mit einem starken Magnetfeld.

Die obige Liste ist nicht vollständig. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Fluggesellschaft.

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN AN FLUGHÄFEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Mit dem Auftreten einer neuen Bedrohung für die Zivilluftfahrt – Flüssigsprengstoffe hat die Europäische Union im November 2006 Sicherheitsmaßnahmen für Passagiere und deren Gepäck verabschiedet. Die neuen Maßnahmen begrenzen die Menge der Flüssigkeiten, die Passagiere an Sicherheitskontrollschalter mitführen können. Sie gelten für alle Fluggäste, die EU-Flughäfen anfliegen, unabhängig von ihrem Bestimmungsort. Die neuen Sicherheitsmaßnahmen bedeuten, dass an den Sicherheitskontrollpunkten jeder Passagier und sein Gepäck auf verbotene Flüssigkeiten durchsucht werden müssen, unabhängig von der Durchsuchung nach anderen verbotenen Gegenständen.

BESCHRÄNKUNGEN FÜR HANDGEPÄCK:

  • im Handgepäck oder in einer persönlichen Handtasche dürfen unabhängig von der Flugrichtung nur geringe Mengen an Flüssigkeiten mitgeführt werden;
  • Flüssigkeiten, die im Handgepäck mitgeführt werden, müssen in Containern enthalten sein. Flüssigkeiten bis zu 100 ml müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Kunststoffbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verpackt sein. Diese Taschen sind an der Kasse des Flughafens und an dem Sicherheitskontrollpunkt erhältlich;
  • alle Einzelbehälter müssen zusammen in einem Plastikbeutel transportiert werden;
  • Es darf maximal ein Beutel pro Person vorhanden sein;
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden;
  • Der Passagier kann eine private Handtasche verwenden, die den oben genannten Anforderungen entspricht, z.B. einen vollständig transparenten kubischen Toilettenbeutel mit Reißverschluss, wenn er eindeutig nicht mehr als 1 Liter Flüssigkeit enthalten kann.
  • Begrenzungen der Menge der im Handgepäck mitgeführten Flüssigkeiten gelten nicht für Flüssigkeiten (z.B. Parfüm, Alkohole), die in Geschäften am Flughafen hinter dem Sicherheitskontrollpunkt gekauft wurden. Die gekaufte Ware wird vom Geschäftspersonal verpackt und in einer Plastiktüte gesichert. Der Beutel sollte bis zur einer eventuellen Überprüfung an einem Sicherheitskontrollpunkt am nächsten Flughafen nicht geöffnet werden. Bitte beachten Sie auch, dass die Anforderung der geschlossenen Beutel nicht für Passagiere gilt, die das Produkt in einer zollfreien Zone gekauft haben und eine einstufige Reise unternehmen. Wenn Ihre Reise einen Flughafenwechsel an einem anderen EU-Flughafen umfasst, haben Sie weiterhin das Recht, Flüssigkeiten in Geschäften auf einem EU-Flughafen oder an Bord einer EU-Fluggesellschaft zu kaufen.

UNVERÄNDERT BLEIBEN:

  • Vorschriften für die Beförderung von flüssigen Stoffen im aufgegebenen Gepäck.
  • Vorschriften für die Beförderung von Medikamenten und anderen medizinischen Mittel, einschließlich Babynahrung, die für den Verzehr während der Reise bestimmt ist, im Handgepäck, in diesem Fall gibt es keine Mengenbeschränkungen.

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord des Flugzeugs benötigt werden, müssen nicht in einem Plastikbeutel transportiert werden. Diese Artikel müssen aber auch bei Sicherheitskontrollen vorgelegt werden. Wenn möglich, müssen die Passagiere die während des Fluges eingenommenen Medikamente dokumentieren lassen (z.B. ein ärztliches Attest).

BITTE BEACHTEN SIE DIE AB DEM 31. JANUAR 2014 GELTENDEN REGELN FÜR FLÜSSIGKEITEN IM HANDGEPÄCK.

Feste Produkte wie: Schokolade, Sandwiches, Gemüse und Obst sind in jeder Menge erlaubt (vorbehaltlich der Zollbestimmungen). Flüssige Lebensmittel wie Joghurt, Cremes, Marmeladen und Gelees unterliegen einem Grenzwert von 100 ml und alle Behälter müssen in einen 1-Liter-Plastikbeutel passen.

Wenn Sie Küchenutensilien, Messer und andere spitze Gegenstände mitnehmen möchten, verpacken Sie diese bitte im aufgegebenen Gepäck.

Wenn Sie in ein anderes Land reisen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Abreise bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, da es in bestimmten Ländern andere Einschränkungen geben kann, die für die Planung Ihrer Rückreise wichtig sein können.

BEI DER SICHERHEITSKONTROLLE AUF EINEM FLUGHAFEN IST JEDER FLUGGAST ZUM FOLGENDEN VERPFLICHTET:

  • Übergabe zur Überprüfung an Sicherheitskontrollpunkten – ohne das Sicherheitsdienst zu rufen – der Plastikbeutel mit Verpackungen, die Flüssigkeiten enthalten.
  • Abnehmen der Außenkleidung. Kleidungsstücke wie Jacken, Mäntel, Sakko oder Jacketts werden separat mit einem Röntgengerät untersucht, während der Fahrgast mit einem Metalldetektionsmagnettor untersucht wird.
  • Herausnehmen des Laptops und anderer größerer elektrischen Geräte aus dem Handgepäck – sie werden separat mit Röntgengeräten gescannt.

Wenn Sie sich über die Beförderung von Flüssigkeiten oder anderen Gütern unsicher sind, wenden Sie sich bitte vor Reiseantritt an den Flughafen, die Fluggesellschaft oder das Reisebüro.

Um die Kontrollverfahren zu erleichtern und Ihre Reise zu verbessern, bitten wir Sie, mit den Sicherheitsdiensten der Flughäfen eng zusammenzuarbeiten.

 

ACHTUNG!

Die Definition von flüssigen Stoffen umfasst:

  • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirupe,
  • Parfüm,
  • Gele (z.B. für Haare, zum Baden),
  • Pasten (einschließlich Zahnpasta),
  • Kosmetika in flüssiger Form (Lipgloss, Foundation, Mascara),
  • Cremes, Spülungen und Oliven,
  • Sprays,
  • unter Druck stehende Flüssigkeiten (z.B. Rasiergele, Deodorants),
  • andere Stoffe von ähnlicher Konsistenz.

 

Atypisches Gepäck:

Um mehr über den Transport von atypischem Gepäck, z.B. Tiere, Pflanzen, Musikinstrumente, Sportgeräte usw. zu erfahren, wenden Sie sich bitte an den Vertreter der jeweiligen Fluggesellschaft.

ACHTUNG. Die Entscheidung, einen Gegenstand an Bord des Flugzeugs zu lassen, wird von der Person getroffen, die die Sicherheitskontrolle durchführt. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften getroffen, und jeder Gegenstand sowie das Verhalten des Fahrgastes, welches den Verdacht des Betreibers der Sicherheitskontrolle aufkommen lässt, kann zur Verweigerung der Annahme des Gegenstands an Bord des Flugzeugs führen.

 

Nach der Sicherheitskontrolle unterliegen Reisende, die in Länder außerhalb des Schengen-Raums reisen, einer Grenzkontrolle der Dokumente. Passagiere, die in die Schengen-Länder reisen, unterliegen keiner Grenzkontrolle der Dokumente.

Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem 1. Oktober aus Polen nur noch mit einem Reisepass nach Großbritannien einreisen können.

Vorsicht! Wir ermutigen Sie, die Vorteile der automatischen Grenzkontrolle zu nutzen. Sehen Sie sich das Video an, um zu erfahren, wer diesen Service nutzen kann:

 

 

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihren Reisedokumenten haben, wenden Sie sich bitte an den Grenzschutz unter der Telefonnummer 71 35 81 354.

Bestimmungen zur Regelung der Freizügigkeit im Ausland

Mehr zum Schengener Abkommen, einschließlich der Mitgliedstaaten (auf Polnisch).

ACHTUNG. Aufgrund der erhöhten Passkontrolle des Grenzschutzes (Non-Schengen-Flüge) empfiehlt das Flughafen Wrocław den Passagieren, die vom Flughafen abfliegen, früher zu den Passkontrolleschaltern in der Abflughalle zu gehen.

Dokumente, die die Identität einer Person bestätigen können, um die Grenze zu überschreiten, sind:

  • Personalausweis,
  • Reisepass.

Alle anderen Dokumente (z.B. Legitimation, Führerschein, Geburts- oder Heiratsurkunde, etc.) berechtigen Sie nicht zum Einsteigen in das Flugzeug.

Diese Regeln gelten auch für Kinder, die im Besitz eines der folgenden Dokumente sein sollten:

  • Personalausweis,
  • Reisepass.

Achtung. Ab dem 26. Juni 2012 sind die Einträge von Kindern in die Reisepässe ihrer Eltern abgelaufen. Von diesem Tag an müssen Kinder mit einem eigenen Dokument reisen. Elternpässe sind weiterhin gültig. Das Einzige, was die Gültigkeit verliert, sind die Informationen über die Kinder, die die Reisepässe enthalten.

Die Dokumente müssen am Flughafen an folgenden Schaltern vorgelegt werden:

  1. Beim Check-in
  2. Bei Sicherheitskontrollen.
  3. Bei der Passkontrolle (gilt nur für Personen, die in Nicht-Schengen-Länder reisen).
  4. Vor dem Einsteigen in das Flugzeug (während des Boardings).

Zollkontrolle

Der Zollabfertigungspunkt befindet sich in der Anfertigungshalle. An dieser Stelle kann ein Fluggast einem Zollbeamten ausgeführte Waren, für die er Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer hat, Gegenständen, die der Verzollung unterliegen, oder der Meldepflicht gegenüber den Zollbehörden anmelden.

Reisende, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Polen einreisen, sind von den Zöllen für die von ihnen beförderten Waren befreit, sofern die Menge nicht kommerzieller Natur ist.

Die Einfuhr von Waren, die im persönlichen Gepäck eines Reisenden, der sich im Gebiet eines Drittlandes aufhält, ist bis zu einem Gegenwert von 430 EUR von der Mehrwertsteuer (und damit von den Einfuhrabgaben) befreit. Das vorgenannte Äquivalent umfasst nicht die Arzneimittel, die zur Deckung des Bedarfs des Reisenden erforderlich sind, des Wertes von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie alkoholischen Getränken, die nach den folgenden Normen eingeführt werden.

Reisende, die über 17 Jahre alt sind und aus einem Drittland (außerhalb der Europäischen Union) in die Gemeinschaft kommen, sind an die folgenden quantitativen und wertbezogenen Einfuhrnormen gebunden, wobei die folgenden Waren von den Einfuhrzöllen befreit sind:

Tabakwaren:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Gewicht von nicht mehr als 3 g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak,
  • oder eine proportionale Menge dieser Produkte in einem Set.

Alkohol und alkoholische Getränke:

  • 1 l – destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% (Wodka, Cognac, Whisky), unbelasteter Ethylalkohol; mit einem Alkoholgehalt von mehr als 80%; oder
  • 2 l – Cocktails, Aperitifs auf der Grundlage von Wein oder Alkohol, Ratafia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Gehalt von höchstens 22%; Sekt, Likörweine,
  • 16 l – Bier
  • oder eine proportionale Menge dieser Produkte in einem Set.
  • 2 l – Wein (ohne Sekt oder Likörwein)

Darüber hinaus (ohne Alterseinschränkungen):

  • 50 Gramm Parfüm,
  • 250 ml Toilettenwasser,
  • Arzneimittel – in Mengen, die für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Zusätzlich zu den oben genannten Waren kann der Reisende Gegenstände im Gesamtwert von höchstens 175 EUR und, wenn er unter 15 Jahre alt ist, 90 EUR einbringen.

Reisende, die mit internationalen Flügen abfliegen, sind verpflichtet, eine Erklärung über Folgendes abzugeben:

  • ausgeführte Devisenwerte und/oder nationale Zahlungsmittel, wenn ihr Gesamtbetrag den Gegenwert von 10 000 EUR übersteigt,
  • ausgeführte Waren, die für geschäftliche Zwecke bestimmt sind oder kommerzieller Art sind,
  • ausgeführte Waren, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen (z.B. vor 1945 hergestellt).

Reisende, die mit internationalen Flügen anreisen, sind verpflichtet, eine Erklärung über Folgendes abzugeben:

  • eingeführte Devisenwerte und/oder nationale Zahlungsmittel, wenn deren Summe den Gegenwert von 10.000 EUR übersteigt,
  • eingeführte Waren in Mengen oder Werten, die die Zollbefreiungen übersteigen.

Die oben genannten Informationen sind allgemeiner Natur. Detaillierte gesetzliche Regelungen sind in normativen Rechtsakten enthalten, die im Gesetzblatt und Polnischem Monitor veröffentlicht wurden. Informationen zu den Zollvorschriften finden Sie auf der Webseite des Finanzministeriums www.mf.gov.pl

Erfahren Sie, welche Arten von CITES geschützt sind und was Sie aus Ihrem Urlaub nicht mitnehmen können.

 

Damit sich jeder Passagier während der Reise sicher und wohl fühlt, ist es notwendig, dass die Flughafensicherheitsbeauftragten eine Sicherheitskontrolle durchführen.

Vor dem Erscheinen an dem Sicherheitskontrollschalter sollte sichergestellt sein, dass keine verbotenen Gegenstände im Handgepäck im Sinne von Anlage 4C Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 vorhanden sind. Alle Handgepäckstücke müssen von einem Röntgengerät gescannt werden. Vor der Sicherheitskontrolle mobile Computer und andere große elektronische Geräte, die separat überprüft werden (Laptops, Decoder, Ladegeräte usw.), aus dem Handgepäck entfernt werden.

Alle am WTMD-Tor alarmauslösenden Gegenstände, mit denen der Fluggast einen Sicherheitskontrollpunkt betritt (Schlüssel, Uhren, Gürtel, Mobiltelefone, Münzen, große Armbänder usw.), sind zu entfernen oder abzunehmen und in ein Fach zwecks Sicherheitskontrolle als Handgepäck zu legen. Das Sicherheitspersonal des Flughafens, das Sicherheitskontrollen durchführt, wird ebenfalls darum bitten, die Oberbekleidung (Mantel, Jacke, Sakko, Jackett) in die Behälter zu legen. Der Sicherheitskontrollbetreiber kann den Fluggast auch auffordern, gegebenenfalls seine Schuhe auszuziehen. Alle Flüssigkeiten, Gele und Aerosole, die Sie mit an Bord nehmen möchten, sollten in Behälter mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml oder gleichwertig gestellt werden. Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter enthalten sein, dessen Inhalt bequem in den Beutel passen muss, und der Beutel muss sicher verschlossen sein (ungefähre Abmessungen 22 cm x 15 cm). Das Flughafenpersonal steht für Fragen zur Verfügung und unterstützt die Passagiere bei der Vorbereitung auf Sicherheitskontrollen.

Vorbereitung auf die Reise

Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Reisen mit Kindern, einschließlich möglicher Altersgrenzen, erforderlicher Dokumente, Gebühren usw., sind durch Vorschriften der Fluggesellschaften geregelt und sollten bei der Planung sorgfältig geprüft werden.

Klicken Sie auf das Logo der Fluggesellschaft, um detaillierte Informationen zu erhalten.

 

 

In der Regel haben Säuglinge und Kinder unter 2 Jahren (Kleinkinder) keinen separaten Sitzplatz im Flugzeug und reisen auf dem Schoß ihrer Eltern. In der Regel haben solche Reisenden keinen Anspruch auf Kabinen- oder Handgepäck bei Billigfluggesellschaften, obwohl diese Vorschriften von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich sein können. Ältere Kinder reisen unter der Aufsicht von Erwachsenen auf ihren Sitzen. Es besteht die Möglichkeit, eine spezielle Unterstützung der Kabinenbesatzung für Kinder verschiedener Altersgruppen zu erwerben. In diesem Fall wird die Betreuung des Kindes vom Check-in und der Sicherheitskontrolle bis zur Übergabe des Kindes an den benannten Erwachsenen am Zielflughafen von den Mitarbeitern des Passagierservice des Flughafens und der Kabinenbesatzung übernommen. Eltern oder Erziehungsberechtigte, deren Kinder allein reisen, müssen ein spezielles Dokument ausfüllen, das bei der Fluggesellschaft oder am Flughafen erhältlich ist.

Je nach Fluggesellschaft können Kinder ab einem bestimmten Alter ohne Begleitung von Erwachsenen reisen. In einigen Ländern ist für die Einreise von Minderjährigen eine schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.

Gebühren

Traditionelle Fluggesellschaften (z.B. LOT, Lufthansa, SAS, etc.) bieten Rabatte auf Kindertickets an. Die jüngsten Passagiere können auch Meilen sammeln, d.h. Punkte für Flüge, die sie gegen Preise eintauschen.

Am Flughafen

Trotz strenger Vorschriften für Flüssigkeiten müssen Babynahrung und Getränke für Kinder für die Reisezeit nicht in Plastiktüten verpackt werden, werden aber kontrolliert.

 

Sie können einen Kinderwagen mit in das Flugzeug nehmen, den Sie beim Check-in aufgeben oder vor dem Flugzeug lassen. Der Kinderwagen wird markiert, ebenso wie Ihr Gepäck, und im Gepäckraum platziert.

Am Breslauer Flughafen Wroclaw gibt es gut ausgestattete Zimmer für Eltern, die mit Kleinkindern reisen, in denen Sie unter intimen Bedingungen grundlegende hygienische Pflege am Kind durchführen können. In der Abflughalle, im Bereich nach dem Check-in und der Sicherheitskontrolle, gibt es eine Kinderecke, in der sich die jüngsten Passagiere vor dem Abflug vergnügen können. Während der Wartezeit auf den Anflug können die jüngsten Passagiere das Vorfeld von der Abflughalle aus beobachten. Die Beobachtung der Flugzeuge und diese bedienenden Fahrzeuge sind nicht nur für Kinder, sondern auch für ihre Betreuer eine interessante Aktivität. Kein Wunder, denn für die meisten Menschen ist es eine ungewöhnliche Aussicht.

Überprüfen Sie auf dem Terminalplan:

– Zimmer für Eltern mit Kind

– Kinderspielecke

 

Im Flugzeug

Was ist es wert, an Bord zu haben, um den Kindern und ihren Betreuern die Reise zu erleichtern?

Denken Sie daran, dass Start und Landung die beiden schlimmsten Momente für ein Kind aufgrund einer Druckänderung sind, also ist es gut, ihm etwas zu trinken oder zu saugen zu geben.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie bei der Buchung oder beim Online Check-in oft ein spezielles Essen für Ihre Kinder auf traditionellen Linien bestellen können. Wenn Sie Milch für Säuglinge zubereiten wollen, ist dies in der Regel möglich – fragen Sie einfach die Flugbegleitung danach. Allerdings sollten Sie vorher bei der Fluggesellschaft klären, ob sie diese Art von Dienstleistung anbietet. Bei Billigfluggesellschaften ist der Catering kostenpflichtig und nicht unbedingt auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten, daher sollten Sie in diesem Fall darauf achten, dem Kind vor der Reise eine mögliche Mahlzeit zuzubereiten.

Jede Mutter oder jeder Vater weiß, wie unangenehm es werden kann, wenn sich ein Kind langweilt. Nicht immer erhalten die jüngsten Passagiere von der Fluggesellschaft Spielsets oder Geschenke oder haben die Möglichkeit, Cartoons im Flugzeug zu sehen. Fügen Sie also ein Buch oder Malbuch zu Ihrer Handtasche hinzu oder planen Sie voraus und machen Sie Ihren Aufenthalt im Flugzeug schnell und angenehm.

Schwangere Frauen

Schwangere Frauen sollten bei der Planung von Flugreisen die Reisebedingungen der Fluggesellschaft sorgfältig lesen, in denen unter anderem klar angegeben ist, welche Dokumente von der Fluggesellschaft verlangt werden und welche Einschränkungen die Flugreisen für Schwangere haben.

 

Nach der Sicherheitskontrolle, eventuell Dokumentenkontrolle gehen wir in die Abflughalle, wo wir auf Informationen über das Boarding, d.h. das Einsteigen auf das Bord des Flugzeuges, warten. Vor der Abreise laden wir Sie ein, das breite Angebot an Geschäften und Gastronomiepunkten zu nutzen.

 

Boarding

Das Flugplatzpersonal gibt eine Benachrichtigung über das Einsteigen an, wenn das Flugzeug bereit ist, Passagiere aufzunehmen. Vor dem Verlassen der Abflughalle müssen die Passagiere dem Bodenpersonal ihre Bordkarte (boarding card) und ihren Ausweis vorzulegen. Passagiere müssen das Flugzeug direkt zu Fuß besteigen, wenn das Flugzeug in der Nähe des Terminals steht oder sie werden dort mit dem Flughafenbus gebracht.

Verpassen Sie nicht die Boarding-Stunde – nutzen Sie unseren Chatbot und melden Sie sich für Flugstatusbenachrichtigungen an.

Haben Sie eine Frage zu Ihrer Reise? Nutzen Sie unseren Chatbot – stellen Sie eine Frage, überprüfen Sie, wo Sie essen und einkaufen können und melden Sie sich für eine Benachrichtigung über den Status des Fluges an, und Sie erhalten Echtzeitinformationen über Ihren Flug.

Mehr erfahren

Having problems with your journey?

The European Union (EU) has strengthened your rights. Here are the most important ones (as of 17 February 2005):

 

DENIED BOARDING AND CANCELLATION

If you are denied boarding or your flight is cancelled, the airline operating your flight must offer you financial compensation and assistance. Provided you check in on time, these rights apply to any flight, including charters: from an EU airport, or to an EU airport from an airport outside the EU, when operated by an EU airline. When there are too many passengers and not enough seats available, the airline must first ask volunteers to give up their seats in exchange for agreed benefits. These must include the choice of either a refund of your ticket (with a free flight back to your initial point of departure, when applicable) or alternative transport to your final destination.

If do not volunteer, the airline must pay you a compensation of:

  1. €250 for flights covering a distance shorter than 1,500 km,
  2. €400 for longer flights within the EU and for other flights covering a distance between 1,500 and 3,500 km,
  3. €600 for flights covering a distance longer than 3,500 km outside the EU.

If the flight is not delayed more than 2, 3 or 4 hours, respectively, the compensation may be reduced by 50%.

The airline must also give you: a choice of either a refund of your ticket (with a free flight back to your initial point of departure, when applicable) or alternative transport to your final destination, as well as meals and refreshments, hotel accommodation when necessary (including transfers) and communication facilities.

CANCELLATION

Whenever your flight is cancelled, the operating airline must provide you with:

  1. a choice of either a refund of your ticket (with a free flight back to your initial point of departure, when applicable) or alternative transport to your final destination, and
  2. meals and refreshments, hotel accommodation when necessary (including transfers) and communication facilities.

The airline may also have to compensate you, at the same level as for the denied boarding, unless it gives you sufficient advance notice and offers alternative transport at the time close to the original date.

Compensation or refunds may be paid in cash, by a bank transfer or cheque or, with your signed consent, in travel vouchers, and must be paid within 7 days. If any of these rights are denied to you, submit your complaint immediately to the airline operating the flight.

 LONG DELAYS

Immediate assistance

If you check in on time for any flight, including charters:

  1. from an EU airport, or
  2. to an EU airport from an airport outside the EU, when operated by an EU airline,

and if the airline operating the flight expects a delay:

  1. of 2 hours or more, for flights covering a distance shorter than 1,500 km,
  2. of 3 hours or more, for longer flights within the EU, and for other flights covering a distance between 1,500 and 3,500 km,
  3. of 4 hours or more for flights covering a distance longer than 3,500 km outside the EU, the airline must provide you with meals and refreshments, hotel accommodation when necessary (including transfers), and communication facilities.

When the delay is 5 hours or more, the airline must also offer to refund your ticket (with a free flight back to your initial point of departure, when applicable). If any of these rights are denied to you, submit your complaint immediately to the airline operating the flight.

PURSUING CLAIMS AT A LATER DATE

When an EU airline is responsible for the delay of your flight anywhere in the world, you may claim up to SDR* 4,150 for any resulting damages. If the airline does not agree with your claim, you may go to court.

You can bring a claim for compensation from the airline with which you have signed a contract or the airline actually operating the flight, if those are different airlines.

* SDR 1  = €1.18 as at 30 September 2004. For the current exchange rate, please contact Europe Direct.

BAGGAGE

You may claim up to SDR* 1,000 for damages caused by destruction, damage, loss or delay of your baggage during a flight with an EU airline, anywhere in the world. If the airline does not agree with your claim, you may go to court. Any claims for damage to the checked-in baggage must be brought in writing within 7 days of baggage reclaim and when the baggage is delayed—within 21 days of its return.

You can bring a claim for compensation from the airline which with you have signed a contract or the airline actually operating the flight, if those are different airlines.

* SDR 1  = €1.18 as at 30 September 2004. For the current exchange rate, please contact Europe Direct.

INJURY AND DEATH RESULTING FROM ACCIDENTS

You may claim for damages caused by injury or death resulting from an accident on a flight by an EU airline, anywhere in the world. You have the right to an advance payment for immediate financial needs. If the airline does not agree with your claim, you may go to court.

You can bring a claim for compensation from the airline with which you have a contract or the airline actually operating the flight, if those are different airlines.

 

PACKAGE HOLIDAYS

In addition to the rights described above, you may claim damages from your tour operator if it fails to provide the services you have booked within the EU, whatever your destination. These rights apply to a failure to provide any flight included in your package. Moreover, if the tour operator does not fulfil its contractual obligations regarding a significant part of the package booked, it is obliged to assist you and make alternative arrangements, including travel, without extra cost to you.

 

WHAT TO DO FIRST

If you encounter one of the problems covered in this leaflet, then you should immediately ask the representative of the airline operating your flight to solve your problem.

If you are affected by denied boarding, a cancellation or a long delay and the operating airline does not fulfil its obligations, then you should submit a complaint to the relevant national enforcement body. If your flight departs from an EU country, submit the complaint there. If you are travelling from outside the EU to a EU Member State and if your flight is operated by an EU airline, submit the complaint in the EU country that is your destination.

For the name and address of the relevant authority or details of organisations which can advise or help with other complaints (for example, baggage, injury or death, package holidays), contact the Europe Direct freephone on 00 800 6 7 8 9 10 11, or email to: [email protected].

You may inform the European Commission, B-1049 Brussels, of the follow-up given to your complaint by fax (32-2) 29 91015 or e-mail to: [email protected].

 

FURTHER INFORMATION

This material provides a summary of the relevant EU legislation. Any legal claim or action taken in the event of a dispute should be based solely on the legal texts concerned. These may be found in the Official Journal of the European Union.

  1. Compensation and assistance to passengers in the event of denied boarding and of cancellation or long delay of flights: Regulation (EC) No 261/2004 (OJ L 46, 17.2.2004).
  2. Air carrier liability, Regulation (EC) No 889/2002 amending Regulation (EC) No 2027/97 (OJ L 140, 30.5.2002) incorporating into EU law the “Montreal Convention” for the unification of certain rules for international carriage by air (OJ L 194, 18.7.2001).
  3. Package travel, package holidays, and package tours, Directive 90/314/EEC (OJ L 158, 23.6.1990).

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  • Toilets
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Car rental

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Budget, Enterprise, Panek,
Car Free, Global Car Rent

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of the city and the region,
promotional materials, maps

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Opening hours: Mon-Sun 8.00-20.00

1Minute

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Fri 14.00 – 20.00

Contact: 71 35 47 350

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Mon-Fri: 09.00-17.00,
Sat: 10.00-15.00

Contact: tel. 71 7193 130,
fax: 71 7193 131,
email: [email protected]

PLL LOT ticket office

Mon-Fri 04.00-21.00

Contact: tel. 71 35 81 204

BETA TRAVEL

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Newsagent Ruch

Mon.-Fri. 5:00-21:00, Sat. 8:00-18:00,
Sun, 8:00-16:00
holidays: 9:00-15:00

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Sun, 8:00-16:00
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Here a new cafe will be open

More information soon

Toilets, baby care room

CarNet car rental

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Lost luggage office

Contact: tel. 71 35 81 387

Police

Contact: tel. 47 87 143 80

The Whitehouse

Daily from 4:00 - 22:00
or to the last departure

Tel. 71 35 81 327

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Toilets

Toilets

Toilets

On TIme Restaurant

Open daily 11 am - 6 pm

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Baltona Crew Shop

Mon-Fri 08:00-18:00

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Oversize check-in desk

Check-in desk for the passengers
with reduced mobility

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Check-in desks

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Customs clearance

Security check

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VIP LOUNGE

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Toilets

First Aid

Contact: tel. 71 35 81 305

Test Centre COVID-19

Daily

Open daily after arrivals and 3h before departure

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Autovermietung

Legenda

  • Elevator - Elevator
  • Stairs to level -1 (chapel) - Stairs to level -1 (chapel)
  • Information - Information
  • Chapel - Chapel
  • SOS panel for the passengers with reduced mobility - SOS panel for the passengers with reduced mobility
  • Stairs to level +2 - Stairs to level +2
  • Car park for the passengers with reduced mobility - Car park for the passengers with reduced mobility
  • Information - Information
  • For the passengers with reduced mobility - For the passengers with reduced mobility
Smoking area

Gate Bar Non Schengen

Open every day before departure

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Baltona Duty Free

Open from the first
to the last departure

Executive Lounge

Perfect place to rest before travel

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Toilets

Kids Play

Flying Bistro (restaurant)

Open 2h before first departure
until the last departure

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Toilets

Polski Folk

Open everyday 1,5 hours before the
first departure until the last departure

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Conference room

Elevator access from level 0

Conference room

Elevator access from level 0

Baltona Spirit of Poland

Open 24h/7

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Baltona Zoom

Open 24h/7

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Toilets, baby care room

Baltona Duty Free

Baltona Fashion Boutique

Open daily two hours before the first
departure until the last departure.

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Gate Bar Schengen

Open daily before departure

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Smoking area

Toiletten

Toiletten

Currency Exchange

Legenda

  • Gate - Gate
  • Elevator - Elevator
  • SOS panel for the passengers with reduced mobility - SOS panel for the passengers with reduced mobility

Toalety

Legenda

  • Stairs - Stairs
  • Elevator - Elevator
  • Observation deck - Observation deck
  • Toilets - Toilets
  • Restaurant - Restaurant